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Der Fahrschulschutzplan gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des BAG nach dem STOP-Prinzip (alternative Massnahmen, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen und persönliche Schutzmassnahmen). Für jede dieser sowie weitere optionale Maßnahmen sind ausreichende und geeignete Maßnahmen vorgesehen. Der Eigentümer der Fahrschule ist für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich. Wenn in der Fahrschule mehr als ein Ausbilder tätig ist, hat der Eigentümer der Fahrschule dafür zu sorgen, dass auch diese Personen diese Maßnahmen durchführen.

1. Jeder in der Fahrschule reinigt sich regelmäßig die Hände.

2. Lehrende und Studierende halten möglichst einen Abstand von zwei Metern zwischen sich ein.

3. Klassenräume und Fahrzeuge werden nach der Benutzung regelmäßig und angemessen gereinigt, insbesondere wenn mehrere Personen mit ihnen in Kontakt kommen.

4. Schutzbedürftige Personen werden angemessen geschützt.

5. Kranke werden nach Hause geschickt und folgen den Anweisungen des BAG zur (Selbst-)Iso-lation.

6. Spezifische Aspekte beruflicher Situationen (Fahrstunden, Gruppenunterricht) werden be-rücksichtigt, um den Schutz zu gewährleisten.

7. Die betroffenen Lehrenden und Studierenden werden über die Vorschriften und die getroffe-nen Massnahmen informiert.

8. Die Anforderungen werden auf Managementebene umgesetzt, um die Schutzmassnahmen wirksam umzusetzen und anzupassen.

 

 

Ich freue mich auf den Start am 11.05.2020 trotz der hohen Auflagen. 

 

Viele Grüsse und bleibt gesund

Stefania 

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